Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mag. Tanja Nöbauer-Buchrucker LL.M.

§ 1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Verträge und Leistungen (Dienstleistungen zur Weiterentwicklung von JuristInnen wie Vorträge, Workshops, Seminare, Einzeltrainings, etc.) von Mag. Tanja Nöbauer-Buchrucker LL.M., Feldstraße 14, 4100 Ottensheim gegenüber ihren KundInnen (im Folgenden „Kunde“ oder „du“).

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Andere AGB finden keine Anwendung.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Für Inhouse-Seminare/Workshops/Vorträge, die von Kanzleien, Unternehmen oder Vereinen angefragt werden, unterbreite ich ein schriftliches, maßgeschneidertes Angebot, welches für den genannten Zeitraum gültig ist. Wird das Angebot innerhalb der Frist schriftlich angenommen, kommt der Vertrag zu den im Angebot genannten Bedingungen zu Stande. Ansonsten erlischt das Angebot automatisch.

Für offene Seminare/Workshops/Vorträge und Einzeltrainings gilt Folgendes:

Die schriftliche Anmeldung (per Mail an office@tanjanoebauer.at) ist gültig, sobald Sie meine schriftliche Anmeldebestätigung (per Mail) erhalten.

 

§ 3 Zahlung

Bei Inhouse-Seminaren/Workshops/Vorträge und beim Einzeltraining erhalten Sie meine Honorarnote binnen 14 Tagen nach der Veranstaltung.

Das Honorar für das Einzeltraining beträgt aktuell € 150,00 pro Stunde (gem. § 6 Abs 1 Z 27 UstG verrechne ich keine UST). Erfahrungsgemäß sind 1,5 Stunden pro Einzeltraining ideal, so dass sich in diesem Fall ein Honorar von € 225,00 ergibt.

Bei offenen Seminaren/Workshops/Vorträgen erhalten Sie meine Honorarnote rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn. Eine Teilnahme ist nur nach vollständiger Bezahlung der Teilnahmegebühr möglich.

Die Honorarnote erhalten Sie als PDF per Mail. Der Betrag ist binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt (bei offenen Veranstaltungen jedenfalls aber vor Veranstaltungsbeginn) per Überweisung auf das von mir angegebene Bankkonto zu bezahlen.

 

§ 4 Leistungserbringung

Ich erbringe die Leistung wie in der Leistungsbeschreibung/im Angebot angeführt nach bestem Wissen und Gewissen.  Ich schulde jedoch keinen Erfolg und kann keine Garantie für das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses übernehmen.

Ich erbringe die Leistung höchstpersönlich; allenfalls gemeinsam mit Kooperationspartnern, was sich im Vorhinein aus der Leistungsbeschreibung/dem Angebot ergibt.

Haftung

Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin trägt die Verantwortung für sich selbst und seine/ihre Handlungen. Ich hafte nicht für leichte Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden. Gegenüber Unternehmern gilt zudem Folgendes:  Meine Haftung ist dem Grunde nach auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt und der Höhe nach für sämtliche aus einem Vertragsverhältnis resultierende Schäden insgesamt mit dem Netto-Auftragswert beschränkt. Die Anwendbarkeit des § 1298 ABGB (Beweislastumkehr) wird ausgeschlossen. gegen den AN verjähren 1 Jahr ab Kenntnis des haftungsbegründenden Umstandes

Mindestteilnehmerzahl

Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, steht es mir frei, die Veranstaltung abzusagen. Selbstverständlich werden in diesem Fall bereits bezahlte Teilnahmegebühren rückerstattet.

 

 

§ 5 Verhinderung

Sollte ich eine Veranstaltung (zB wegen Krankheit) absagen müssen (ich erbringe die Leistung höchstpersönlich und nominiere keinen Ersatzvortragenden), werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren selbstverständlich rückerstattet. Ich biete Ihnen möglichst einen Ersatztermin an.

Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Sollten Sie die Veranstaltung absagen müssen, gilt Folgendes:

Bei offenen Seminaren/Workshops/Vorträgen:

  • Eine Absage ist bis 15 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei.
  • Danach können Sie vor dem Start des Programmes eine Ersatzperson namhaft machen. Wenn Sie davon keinen Gebrauch machen, verrechne ich 14 Tage bis 1 Tag vor Seminarbeginn 30 % des Seminarbeitrags, danach den vollen Betrag.

 

Bei Vereinbarungen mit Kanzleien/Unternehmen/Vereinen („Inhouse-Veranstaltungen) und Seminaranbietern:

  • Eine Absage ist bis 2 Monate vor dem vereinbarten Termin kostenfrei.
  • Danach verrechne ich bis 14 Tage vor dem Termin 30 % des vereinbarten Honorars, danach 80%.

 

Bei Einzelsessions:

  • Bitte sagen Sie den vereinbarten Termin möglichst frühzeitig ab.
  • Bis 15 Tage vor dem vereinbarten Termin ist eine kostenlose Absage möglich.
  • Danach stelle ich 40 % des Honorars in Rechnung, außer Sie vereinbaren einen Ersatztermin. Bei Vereinbarung eines Ersatztermins verrechne ich kein Honorar, allerdings muss ich Ihnen die Kosten für den gemieteten Raum in Rechnung stellen, falls ich diesen nicht mehr kostenlos stornieren kann.

§ 6 Unterlagen

Sie erhalten die Unterlagen (überwiegend verwendete PowerPoint-Folien) im Nachhinein per Mail. Diese sind urheberrechtlich geschützt und dienen ausschließlich der persönlichen Verwendung der TeilnehmerInnen. Sie dürfen nicht weitergegeben, vervielfältigt oder für kommerzielle Zwecke genutzt werden.

 

 § 7 Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag mit Unternehmern wird als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Linz vereinbart. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtstand.

Bitte beachten Sie auch die Datenschutzerklärung unter www.tanjanoebauer.at.